Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) und die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten der eigentlichen Psychotherapie werden ebenso von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundvoraussetzung ist jedoch die Beantragung der Therapie in Form eines Therapieantrags, der die Beschwerden und die Kriterien der seelischen Erkrankung aufzeigt und dem seitens der Krankenkasse zugestimmt wurde. Die für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen Unterlagen werden Ihnen von der Psychotherapeutin ausgehändigt. Der Antrag wird meistens während oder am Ende der probatorischen Sitzungen erstellt.

Private Krankenkassen

Hier gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kasse. Die Informationen, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, können dem Versicherungsvertrag entnommen oder direkt bei der Versicherung erfragt werden.

Die Gebühren für eine ambulante Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).